9
May
2005

OEH Wahlen 2005

Ende dieses Monats finden an den Österreichischen Unis wieder einmal OEH Wahlen statt. Fr. Lisl hat sich ja kurzfristig entschlossen den Wahlmodus zu ändern, um ihre Freunde zu bevorzugen.

Dieser Wahlmodus wird jedoch nirgends wirklich erklärt, also hab' ich mich mal selbst auf die Suche gemacht.

Bei dieser Wahl wird nur noch auf 2 statt 4 Ebenen gewählt. (Studienrichtung- und Uni-Ebene) Die Universitäten entsenden daraufin VertreterInnen in die Bundesvertretung.
Die Uni Wien entsendet demnach 13 Mandatare (statt wie bisher vorgesehen zwölf) in die Bundesvertretung, die Universitäten Graz und Innsbruck sowie die Wirtschaftsuniversität Wien je vier, die Technische Universität Wien und die Universität Linz drei (Uni Linz: bisher zwei vorgesehen), die Universität Salzburg, die Medizinische Universität Wien und die Technische Universität Graz je zwei Mandatare und die Medizinischen Universitäten Graz und Innsbruck, die Montanuniversität Leoben, die Veterinärmedizinische Universität Wien, die Universität für Bodenkultur, die Universität Klagenfurt, die Universität für angewandte Kunst Wien, das Mozarteum Salzburg, die Musikuniversitäten Wien und Graz je einen Mandatar.
[via kurier.at]

Das heißt:
13 Uni Wien   
 4 Uni Graz
 4 Uni Insbruck
 4 WU Wien
 3 TU Wien
 3 Uni Linz
 2 Uni Salzburg
 2 Medizin Wien
 2 TU Graz
 1 Medizin Graz 
 1 Medizin Innsbruck
 1 Montanuniversität Leoben
 1 VetMed Wien
 1 BoKu
 1 Klagenfurt
 1 Angewandte
 1 Mozarteum
 1 Musikuniversität Wien
 1 Musikuniversität Graz
 2 für den Rest
Dazu kommen noch je ein Mandatar der fünf größeren Pädagogischen Akademien (PädAKs)

Und noch jeweils 1 Mandat für "befreundete" Listen, die bundesweit mehr als 1000 Stimmen erhalten. (Ist für die FPÖ - alias RFS gedacht)

So weit so gut.

Wenn man sich jedoch den Modus genauer ansieht gibt es ein paar Tücken:
Die neu gewählten Universitätsvertretungen haben Studierendenvertreterinnen und
Studierendenvertreter nach dem Grundsatz des Verhältniswahlrechts in die Bundesvertretung der
Studierenden zu wählen. Bei der Wahl ist das d`Hondtsche Verfahren auf Grund der gültig abgegebenen
Stimmen für die Universitätsvertretung anzuwenden. Die Wahl entsprechend dem Stimmenverhältnis der
in der Universitätsvertretung vertretenen wahlwerbenden Gruppen ist auf Grund eines Beschlusses dieses
Organs durchzuführen.
Naja - "Wahl" kann man das dann wohl nicht mehr nennen. "Entsenden" wäre das treffendere Wort - aber egal.

Interessanter ist das Wahlverfahren nach Victor d’Hondt das angewendet wird.

Dies ist das mathematische Verfahren, welches zur Ermittlung der Mandate verwendet wird. (Übrigens das gleiche, dass auch bei der NR-Wahl verwendet wird)

Es werden die jeweils gültigen Stimme je Liste durch 1,2,3,4,... dividiert und dann die resultierenden Quotienten aller Listen absteigend sortiert und jeweils den Mandaten zugewiesen. Dieses Verfahren bevorzugt prinzipiell die stimmenstärkeren Listen.

Beispiel TU Wien - Wahl 2003
Gültige Stimmen: 4401
Mandate: 15

FSL 2.721 - 11 - 61,8%
AG 627 - 2 - 14,2%
VSSTÖ 644 - 2 - 14,6%
LSF 184 - 0 - 4,2%
KSV 179 - 0 - 4,1%
RFS 46 - 0 - 1,0%
[via oeh.ac.at]

  FLÖ AG VSTÖ LSF KSV RFS
    /   
2721 627 644 184 179 46
1 2721,0 627,0 644,0 184,0 179,0 46,0
2 1360,5 313,5 322,0 92,0 89,5 23
3 907,0 209,0 214,7 61,3 59,7 15,3
4 680,3 156,8 161,0 46,0 44,8 11,5
5 544,2 125,4 128,8 36,8 35,8 9,2
6 453,5 104,5 107,3 30,7 29,8 7,7
7 388,7 89,6 92,0 26,3 25,6 6,6
8 340,1 78,4 80,5 23,0 22,4 5,8
9 302,3 69,7 71,6 20,4 19,9 5,1
10 272,1 62,7 64,4 18,4 17,9 4,6
11 247,4 57 58,5 16,7 16,3 4,2

Das heißt die FLÖ (Fachschaftsliste) hat mit 62% der Stimmen 72% der Mandate errungen. AG und VSStÖ haben mit jeweils 14% der Stimmen 13% der Mandate erreicht. Dies entspricht noch am ehesten dem Verhältniswahlrecht, da die Stimmen (und damit potentiellen Mandate) derjenigen Listen, die den Einzug nicht geschaft haben (also weniger als ein 15enstel der gültigen Stimmen erreicht haben) auf die anderen Listen aufgeteilt werden. Und hierbei sind die größeren zu bevorzugen.

Das System funktioniert jedoch nicht mehr, wenn die Anzahl der zu vergebenden Mandate zu gering wird. Bei nur noch 3 zu vergebenden Mandaten, welche die TU Wien in die Bundesvertretung entsendet, erhält die FLÖ alle 3 (auch bei 4 wäre dies noch so). Das heißt 100% der Mandate mit 62% der Stimmen. Und dieses System kumuliert sich über alle Unis, da diese jeweils nur 1-4 Mandate zu vergeben haben. Mit Ausnahme der Uni Wien, auf welcher die Situation anders aussieht, da es hier viele Mandate und eine relative Ausgewogenheit bei den Stimmenverhältnissen gibt.
Beide Grundarten der Verhältniswahl kennen etliche Varianten. Trotz aller Unterschiede im Detail konvergieren sowohl das d’Hondtsche als auch das Haresche Verfahren "mit wachsender Gesamtstimmenzahl gegen die Grundverteilung". Zu gravierenden Unterschieden kommt es meist nur in kleineren Gremien. So wird das Höchstzahlverfahren zur Verteilung der Ausschußsitze im Bundestag für verfassungswidrig gehalten, weil sich die Disproportionen durch die Vielzahl der Ausschüsse hochaddieren.
[via Das Wahlsystem für den Deutschen Bundestag" von Hans Ewald Bickelmann]

Langer Rede kurzer Sinn. Hier hat jemand scheinbar demokratische Systeme so inneinander verschachtelt und missbraucht, dass das für ihn (ÖVP vertreten durch die AG) gewünschte Ergebnis erzielt werden wird. Die FLÖ (Fachschaftslisten) welche ja parteiunabhängig sind (und das trifft wirklich zu) jedoch auch leider sonst oft orientierungslos sind, werden das Zünglein an der Waage spielen, da sie unabsichtlich ebenfalls von dem System profitiert. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass sie sich in der Vergangenheit zu oft in die falsche Richtung gelehnt haben.

Siehe auch HSG 2005 als PDF
und in Textform
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